Mitgliedschaft
"Schach fördert die Fähigkeiten wie Konzentration, eine gute Beobachtungs- und Auffassungsgabe, Kombinationsvermögen und Ausdauer. Fähigkeiten, die im Leben von Nutzen sind." | Dr. Richard von Weizsäcker |
Mitglied werden
Wenn Sie (oder Ihr Kind) bei unserem Schachverein Mitglied werden wollen (will), bieten wir Ihnen an, uns an unserem Trainingsabend zunächst einmal kennen zu lernen. Bei Gefallen, können wir dann alles Weitere persönlich besprechen.
Das Wichtigste in Kürze
(Auszug aus unserer Satzung)
Eintritt
- Die Mitgliedschaft im Schachverein kann von jeder natürlichen Person erworben werden.
- Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eintrittsdatum (Antragsstellung).
- Von Minderjährigen ist mit der Anmeldung die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen.
- Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Beiträge
- Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils halbjährlich im Voraus zum 01.01. und 01.07. jeden Jahres zu zahlen.
- Der Monat des Beitritts und der Beendigung der Mitgliedschaft ist immer voll beitragspflichtig.
- Bezahlung per Bankeinzug wird bevorzugt. Für Selbstzahler wird eine Gebühr von 5,00 Euro pro Halbjahr erhoben.
- Ein Austritt wird zum Ende des Kalenderhalbjahres wirksam, in dem der Austritt erklärt wird.
- Für die Beitragseinstufung ist das Lebensalter zu Beginn des Kalenderjahres maßgeblich
- In bestimmten Fällen (s.u.) kann eine Betragsermäßigung auf Antrag beim Vorstand erfolgen
Mitglieder | Jahresbeitrag |
Aktive Mitglieder | 102 € |
Aktive Mitglieder unter dem 18. Lebensjahr (Schüler, Jugendliche, Studenten) | 69 € |
Einmalige Aufnahmegebühr | 20 € |
Mögliche Beitragsermäßigung für Mitglieder in Ausbildung, im Bundesfreiwilligendienst oder die arbeitslos sind. | individuell |
Passive Mitglieder | 69 € |
Ansprechpartner
Kassierer |
Bankverbindung
Sparkasse Hattingen, IBAN: DE31 4305 1040 0000 2104 27, BIC: WELADED1HTG
Austritt
- Die Kündigung ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.
- Bei minderjährigen Mitgliedern muss der gesetzliche Vertreter den Austritt erklären.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.